23. Feb 2023

Im Ernstfall richtig handeln

Meldepflicht bei Unfällen bzw. Vorfällen (in puncto Arbeitssicherheit)

Arbeitssicherheitsmanagementsysteme haben zum Ziel, Beschäftigte und deren Umfeld vor gesundheitsgefährdenden Ereignissen zu schützen. Und das funktioniert nachgewiesenermaßen auch – aber Unfälle bzw. Vorfälle lassen sich leider nie gänzlich vermeiden. Heute beleuchten wir kompakt: Was passiert, wenn etwas passiert? Was muss gemeldet werden und wie sieht dabei die richtige Vorgangsweise für Betriebe aus? Wir haben die Antworten – kompakt für Sie verpackt!

Wer muss melden?

Alle nach Arbeitssicherheitsstandards – wie z. B. der ISO 45001 – zertifizierten Unternehmen müssen entsprechend den Akkreditierungsvorgaben (IAF MD 22:2019 G8.5.3) über das Auftreten eines schwerwiegenden Vorfalls oder eines schweren Verstoßes gegen rechtliche Verpflichtungen im Bereich des Arbeits-und Gesundheitsschutz ohne Verzögerung an die zuständige Zertifizierungsorganisation melden, sobald das Einbeziehen der zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich ist.

Meldung ohne Verzögerung bedeutet, Durchführung der Meldung an Quality Austria sobald erkennbar ist, dass es sich um einen schweren meldepflichtigen Vorfall oder schwerer rechtlichen Verstoß im Zusammenhang mit Arbeits- und Gesundheitsschutzes handelt.

Was muss gemeldet werden?

Im Bereich Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme sind zertifizierte Unternehmen verpflichtet, schwere meldepflichtige Un-/Vorfälle und schwere rechtliche Verstöße zu melden.

Dazu zählen u. a.:

  • arbeitsbezogene und vom SGA-MS umfasste Vorfälle mit mehr als 24 Kalendertagen Ausfallzeit
  • tödliche Arbeitsunfälle
  • Verlust von Körperteilen
  • Verstöße gegen Österreichs Strafbestimmungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz §130.

Wie muss gemeldet werden?

Die oben genannten Ereignisse müssen verpflichtend und ohne Verzögerung der jeweiligen Zertifizierungsinstanz – wie z. B. in unserem Falle der Quality Austria – mitgeteilt und schriftlich übermittelt werden. Ohne Verzögerung bedeutet sobald erkennbar ist, dass es sich um einen schweren meldepflichtigen Vorfall oder schweren rechtlichen Verstoß in Zusammenhang mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz handelt. Dazu gibt es ein Meldepflicht-Dokument, das auszufüllen ist.

Wir in der Quality Austria wissen, dass Un- bzw. Vorfälle besondere Situationen darstellen. Um die Meldung entsprechend einfach zu gestalten, kann die betroffene Organisation selbst entscheiden, ob die Beschreibung direkt in das PDF geschrieben oder als Anhang beigefügt wird. Die Quality Austria wird die übermittelte Information beurteilen und über das weitere Vorgehen (keine Aktivität notwendig, Sonderaudit, Zertifikatsentzug) auf Basis einer Risikoanalyse entscheiden.

Das beschreibbare PDF finden Sie hier:

Meldepflicht-Dokument

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