EMES Elektromagnetische Felder Evaluierungssystem
Neue Evaluierungspflicht ab 2013
Alle Arbeitsplätze müssen entsprechend der EU-Richtlinie 2004/40/EG (aktualisiert 2008/46/EG) im Hinblick auf den Schutz der Arbeitnehmer gegen tatsächliche oder mögliche Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch die Einwirkung von elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz) evaluiert werden. Die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht muss im Oktober 2013 vollzogen sein. Eine entsprechende zusätzliche Arbeitsplatzevaluierung zum Thema „elektromagnetische Felder“ wird zu diesem Zeitpunkt erforderlich sein.
Elektrische und elektronische Geräte gehören zu unserem Alltag und sind nicht mehr wegzudenken. Der Einsatz von elektrischen und elektronischen Geräten bringt zunehmende Belastungen durch elektromagnetische Felder mit sich. Zu den Quellen der elektromagnetischen Felder zählen jene Geräte, welche mit Strom betrieben werden, alle elektrische Leitungen sowie Schnurlos- u. Mobiltelefone, WLAN und Bluetooth-Verbindungen, Fernsteuerungen und vieles mehr.
Definition der Basis-Grenzwerte
(Grundlage: ICNIRP-Guidelines 1998)
Niederfrequenter Bereich
Im niederfrequenten Bereich wird die Wirkung eines äußeren Feldes auf den Menschen nach heutiger Sichtweise hauptsächlich durch die im Körper hervorgerufenen Ströme beurteilt:
- Das Magnetfeld induziert im Inneren der Körpers Wirbelströme
- Das elektrische Feld ruft Verschiebungsströme im Körper hervor
Diese Ströme können bei entsprechender Stärke zur Beeinflussung von Zellfunktionen und des Nervensystems bis zur Erregung von Sinnes-, Muskel- und Nervenzellen führen.
Alle Arbeitsplätze müssen fundiert evaluiert werden
Die AUVA hat ein Tool für diese „EMES“ Evaluierung entwickelt. Es wurde eine „EMES“ Datenbank für Büroarbeitsplätze erstellt. Diese Datenbank bildet eine Basis für Evaluierungen und wird künftig durch neue Messungen erweitert und aktualisiert werden. Für die Evaluierung mit der „EMES“ Datenbank ist nur die Angabe der Strahlungsquellen sowie deren Abstand zum Arbeitsplatz notwendig.
Das Ergebnis der Evaluierung wird als Ampelbewertung angezeigt. Neben Arbeitsplätzen mit mehreren Quellen können auch einzelne Quellen mit der Software beurteilt werden. Das Evaluierungsergebnis kann auch auf Papier ausgedruckt bzw. elektronisch gespeichert werden.
Quelle: www.eval.at, AUVA, LfAS